Beim letzten Treffen hat der Krisenstab unserer Pfarrei die Hygieneordnung für die Kirchen, Gemeindeheime und andere Treffpunkte angepasst. Ab 1. April gilt demnach für die Kirchen: Jede Bankreihe kann benutzt werden, unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Meter zwischen den Personen. Für Angehörige gemeinsamer Haushalte und Bezugsgruppen gilt die Abstandsregelung nicht. Außerdem entfallen die Eingangskontrollen.
Allerdings ist das Tragen von medizinischen Masken/FFP2-Masken während der Gottesdienste weiterhin verpflichtend.
Für die Gemeindeheime und andere Treffpunkte der Pfarrei gilt ab April, dass sie wieder für private Anmietungen (Taufen, Hochzeiten, Geburtstage) zur Verfügung stehen. Das Einhalten der geltenden Hygienevorschriften liegt dann in der Verantwortung der Mieter. Für offene Veranstaltungen, wie das Frühschoppen nach der Sonntagsmesse gilt entweder die Einhaltung des Mindestabstands unter den Teilnehmenden oder das Tragen einer medizinischen Maske/FFP2-Maske, oder auch die 3G-Regel in Verbindung mit einer Einlasskontrolle.
(labus/kook)