Die wegen der Corona-Pandemie über Monate geschlossenen Gemeindeheime der Pfarrei können wieder in einem gewissen Umfang für Veranstaltungen geöffnet werden. Das dafür nötige Hygienekonzept ist nun fertig ausgearbeitet.
„Das Konzept soll den wichtigsten Fragen begegnen, einheitliche Rahmenbedingungen garantieren und zu einer größtmöglichen Sicherheit bei der Raumnutzung beitragen“, heißt es vom Krisenstab der Pfarrei mit Pfarrer Holger Schmitz, Pfarrgemeinderatsvorsitzender Maria Magdalena Seidel, Lutz Eckenroth und Andreas Damsky vom Kirchenvorstand, Gabriele Danz vom Gemeinderat St. Augustinus und Monika und Caritasdirektor Dominik Spanke. Die enthaltenden Hinweise und Anordnungen sind verpflichtend und bereits in Kraft. Sie gelten bis auf Widerruf.
Hygieneordnung für die Gemeindeheime
in der Pfarrei St. Peter und Paul Witten/Sprockhövel/Wetter
I. Welche Veranstaltungen können derzeit stattfinden?
1. Veranstaltungen mit religiösem Inhalt
Dazu zählen: Gruppentreffen im Rahmen der Erstkommunion- und Firmvorbereitungen, Katechetenrunden, Vorbereitungstreffen von Gottesdiensten und geistliche Gesprächsrunden, wie zum Beispiel Bibelabende.
2. Veranstaltungen mit Arbeitscharakter
Dazu zählen: Konferenzen des Pastoralteams, die Gremiensitzungen von Kirchenvorstand, Pfarrgemeinderat und der Gemeinderäte, der PEP-Steuerungsgruppe, sowie Treffen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen, zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Pfarreientwicklungsprozess. Des Weiteren sind erlaubt: Vorstands- und Planungstreffen im Rahmen der Verbands- und Gruppenarbeit.
3. Generell (offene) Veranstaltungen, an denen höchstens zehn Personen teilnehmen und die nicht unter Abschnitt II fallen.
II. Welche Veranstaltungen sind derzeit untersagt?
1. Feiern in geselligem Rahmen
Dazu zählen jede Art von Gemeinde- beziehungsweise Gruppenfesten und Empfängen, Veranstaltungen, bei denen der Mindestabstand (1,5 Meter) nicht eingehalten werden kann, sowie mit offenen Speisen und Getränken begleitete Treffen, wie zum Beispiel Frühstück, Kaffeetrinken etc. (vgl. Abschnitt V/1).
2. Fremdvermietungen, insbesondere für Feiern aus privatem Anlass
3. Veranstaltungen mit ausgeprägtem Stimm- und Gesangsanteil
Dazu zählen: Chorkonzerte, Chor- und Gesangsproben und offenes Singen (vgl. Abschnitt V/8)
III. Welche Räume stehen derzeit zur Verfügung?
1. Gruppen- und Begegnungsräume
2. Sanitäre Anlagen
3. Küche (ausschließlich zu Reinigungszwecken!)
IV. Welche Räume können derzeit nicht genutzt werden?
1. Die Küche im Hinblick auf Zubereitung von Speisen (vgl. Abschnitt V/1)
V. Worauf ist zu achten?
1. Essen und Trinken
Es dürfen nur eigene Speisen und Getränke, die sich in geschlossenen Behältnissen befinden, verzehrt werden.
2. Abstand
Es ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen zu wahren. Kann diese Distanz an manchen Stellen nicht gewahrt werden, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
3. Belüftung
In den genutzten Räumlichkeiten soll dauerhaft gelüftet werden. Wo das nicht geht, ist auf eine regelmäßige Stoßlüftung zu achten.
4. Desinfektion der Hände
Um eine Verbreitung von Viren möglichst zu unterbinden, sollen vor und nach dem Besuch des Gemeindeheims die Hände gründlich mit Seife und warmen Wasser gewaschen oder mit entsprechenden Mitteln desinfiziert werden.
5. Dokumentation
Die Namen und Kontaktdaten von Teilnehmern an Gruppentreffen sind von den für die Treffen Verantwortlichen für mindestens 4 Wochen festzuhalten, damit diese - im Fall einer Infektion innerhalb der Gruppe - kontaktiert werden können.
6. Gruppengröße
Die Teilnehmerzahl bei Treffen innerhalb des Gemeindeheims darf 10 Personen nicht übersteigen.
7. Niesen & Husten
Bitte stets in die Armbeuge niesen oder husten.
8. Singen
Starkes und lautes Singen in Gruppen ist untersagt.
kook/kook