Brandgefahr auf dem Friedhof
Weil vorgestern eine brennende Kerze ein kleines Feuer auf unserem kath. Friedhof entfacht hat, das - gottlob - eine aufmerksame Bürgerin frühzeitig bemerkt und gelöscht hat, ist es bis auf Weiteres nicht erlaubt, offene Feuer (brennende Kerzen sowie Grablichter mit Teelichten) auf den Gräbern anzuzünden.
Mit Hilfe von LED-betriebenen Grablichtern können Sie selbstverständlich weiterhin Ihrer Angehörigen gedenken.
(Berretz)