Domkapitular Dr. Dörnemann vom Dezernat Pastoral beim Bistum Essen hat die Pfarreien über eine Vereinbarung der evangelischen und katholischen Kirche in NRW zum österlichen Glockenläuten informiert:
"In NRW haben nun die evangelische und die katholische Kirche diesbezüglich folgende Vereinbarung getroffen:
In NRW soll in allen Kirchen am Ostersonntag um 9.30 Uhr mit allen Glocken 10 Minuten festlich geläutet werden. Daneben hat es auf der Bundesebene die Vereinbarung zwischen der EKD und der DBK gegeben, am Ostersonntag um 12.00 Uhr 10 Minuten festlich zu läuten. Mit Generalvikar Pfeffer und Bischof Overbeck haben wir entschieden, den Pfarreien unseres Bistums zu empfehlen 2x - um 9.30 Uhr und um 12.00 Uhr - festlich zu läuten. Auch sonst würde am Ostersonntag aufgrund mehrerer Gottesdienste sicherlich mehrmals festlich geläutet.
Daneben empfehlen wir sehr, die mittlerweile eingeführten "Traditionen" des abendlichen Läutens von evangelischen und katholischen Kirchen in zahlreichen Städten und Kreisen bis zum Gründonnerstagabend um 19.00 Uhr bzw. 19.30 Uhr beizubehalten.
Von evangelischer Seite kam zudem die Anfrage, ob die katholische Kirche sich an einem gemeinsamen Läuten am Karfreitag um 15.00 Uhr beteiligen würde. Das wurde katholischerseits auf NRW-Ebene mit dem Verweis auf unsere Tradition, dass am Karfreitag und am Karsamstag die Glocken schweigen, abgelehnt.“
Das Osterläuten werden wir in unserer Pfarrei entsprechend der o.g. Regelung umsetzen, unser allabendliches Läuten wird weiterhin um 18.00 Uhr stattfinden.
A. Damsky
Photo: Copyright Michael Schober
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