Bein ab oder tot
Die Vorsorgevollmacht: Begriffe, Inhalte und Folgen aus dem vielfältigen Bereich der Vorsorgevollmacht
U. a. mit Hilfe der o. g., im ersten Moment schockierenden Aussage, „Bein ab oder tot“ erklärten die Rechtsanwälte Hubertus und Ronald Mayer am 2. Oktober auf Einladung der kfd von St.
Josef die oben genannten Begriffe.
Im Gemeindeheim an der Kortenstraße hatten sich 15 an diesem Themenkomplex Interessierte eingefunden, um sich aus kompetentem Mund über die Themenbereiche Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
informieren zu lassen.
Rechtsanwalt und Notar Ronald Mayer und seinem Vater RA und Notar a. D. Hubertus Mayer ist es ausgezeichnet gelungen, den oftmals „trockenen“ gesetzlichen Bestimmungen „Leben einzuhauchen“ und
sie für uns Laien verständlich zu machen.
Mit den in Co-Moderation vorgetragenen Inhalten, die sie stets mit treffenden Beispielen aus dem täglichen Leben gespickt hatten, zeigten sie in besonderer Weise auf, dass die Vorsorgevollmacht
im Wesentlichen aus vier Säulen besteht:
• der Generalvollmacht, die sich aufs Vermögen bezieht,
• der Gesundheitsvollmacht, die auch ein Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhalten kann,
• der Betreuungsverfügung und
• der Patientenverfügung.
Zahlreiche der mit diesen Vollmachten und Verfügungen regelbaren Sachverhalte erläuterten die zwei Referenten in ihrem fast zweistündigen Vortrag, der vom Anfang an bis zu seinem Ende die Zuhörer
fest in seinen Bann zog. Dabei beantworteten sie zwischenzeitlich gestellte Fragen bereitwilligst, so dass den Zuhörern an diesem Abend keine Vortragsminute zu viel war.
Außerdem unterstrichen die Rechtsanwälte, dass ein Großteil der Vollmachten und Verfügungen privat und ohne Kosten geregelt werden kann. Allein für Festlegungen, die den Grundbesitz wie Häuser
und Ländereien betreffen, seien eine notarielle Inanspruchnahme vorgesehen.
So verteilten die Referenten am Schluss der Veranstaltung Informationsmappen mit Formularen, Flyern und Vordrucken, die jeder für seine eigene Vorsorge kostenfrei nutzen kann.
Besonders ans Herz legten sie den Anwesenden, beim „Zentralen Vorsorgeregister“ in Berlin eine eigene Vorsorgevollmacht „für den Fall der Fälle“ zu hinterlegen, damit der persönliche Wille, auch
in einer unübersichtlichen Gemengelage, zum Zuge kommt.
Und übrigens: Vollmachten können zu jeder Zeit widerrufen werden – mündlich wie schriftlich.
Mit einem ganz herzlichen Dank verabschiedete die kfd die Herren Hubertus und Ronald Mayer, die diesen Themenkomplex ehrenamtlich vorgestellt haben.
Text und Fotos: M. Berretz
(Berretz)