Auf dem Weg zu Gemeinderatswahlen
Gemeinderatswahl – ein langer Weg
aber kein Buch mit sieben Siegeln
Am 17. und 18. November wählen wir in unseren Gemeinden der Pfarrei neue Gemeinderäte.
Mit dem folgenden Abriss möchte ich den langen Weg von den ersten Wahlvorbereitungen bis hin zur Stimmauszählung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses für unsere Gemeinde in groben Umrissen
anschaulich machen.
Wie kann aber eine solche Gemeinderatswahl problemlos und in allen Gemeinden gleichermaßen korrekt durchgeführt werden? Welche Vorbereitungen sind zu treffen? Was muss wann geschehen, damit die
bevorstehende Gemeinderatswahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann? Dafür ist gesorgt; denn das Bistum Essen hat im Jahr 2009 eine Wahlordnung für die Gemeinderäte im Bistum Essen (WO)
erlassen, in der alle Schritte dezidiert aufgeführt sind. Sie gilt auch noch heute im Jahr 2018. Ein Anspruch auf Vollständigkeit meiner Ausführungen kann jedoch nicht gegeben werden.
Wahlberechtigte
Wählen darf, wer zur kath. Kirche gehört, das 14. Lebensjahr vollendet und in unserer Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat.
Auch außerhalb unserer Gemeinde Wohnende können das Wahlrecht in unserer Gemeinde St. Josef in Anspruch nehmen, wenn sie am Leben in der Gemeinde aktiv Anteil nehmen. (§ 2) Dazu muss der/die in
einer anderen Gemeinde Wohnende einen Antrag beim Wahlausschuss der Gemeinde stellen, in der er/sie wählen möchte. Hier kann ein solches Formular heruntergeladen werden: http://kirche-waehlen.de/fileadmin/user_upload/bistum-essen/Formulare_zur_Durchfuehrung_der_GR_Wahl_2018/2018__6_Antrag_auf_Wahl_in_einer_anderen_Gemeinde_GR.pdf
Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder
Zunächst hat der noch amtierender Gemeinderat in einer vorangegangenen Gemeinderatssitzung festgelegt, dass in unserer Gemeinde St. Josef, in der 8 – 12 Gemeinderatsmitglieder unmittelbar gewählt
werden könnten, nur acht Mitglieder unmittelbar und in geheimer Wahl zu wählen sind. (§ 1)
Wahlausschuss, vorläufige Kandidatenliste, Ergänzungsvorschläge
Sodann hat er spätestens zehn Wochen vor der Wahl (22. Sept.) einen Wahlausschuss, dem ein Mitglied des pastoralen Teams unserer Gemeinde und vier Mitglieder des bisherigen
Gemeinderats angehören, zu berufen (§ 4) und unmittelbar darauf die Gemeinde über
- den Wahltermin
- die Zusammensetzung des Wahlausschusses
- die Aufgaben des Wahlausschusses
- die Möglichkeiten des aktiven und passiven Wahlrechts sowie die Möglichkeit des Briefwahlrechts
zu informieren.
Lt. § 5 hat dann der Wahlausschuss, der sich innerhalb einer Woche nach der Berufung zu konstituieren hat, die Wahl mit allen dazu gehörenden Einzelheiten
vorzubereiten, nach der Wahl das Wahlergebnis zu prüfen und es endgültig festzustellen.
§ 6 regelt den Inhalt der Wahlberechtigtenliste (Wählerverzeichnis).
Ferner hat der Wahlausschuss gem. § 7 in einer von ihm erstellten vorläufigen Vorschlagsliste die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten nach bestimmten Kriterien aufzulisten und
diese vorläufige Vorschlagsliste spätestens „sechs Wochen vor dem Wahltermin offenzulegen, und zwar
a) durch Aushänge in, an oder vor der Gemeindekirche und den Filialkirchen,
b) durch Bekanntmachung in einer Gemeindeversammlung (§ 8),
c) auf der Homepage der Gemeinde (wenn vorhanden).“
Der hierfür späteste Termin war der 7. Oktober, der Tag unserer Gemeindeversammlung.
Die Offenlegungsfrist der Vorschlagsliste des Wahlausschusses beträgt drei Wochen, also bis zum 28. Oktober. Während dieser drei Wochen besteht die Möglichkeit,
Ergänzungsvorschläge gem. § 9 beim Wahlausschuss einzureichen.
Der Wahlausschuss hat ordnungsgemäße Ergänzungsvorschläge in den endgültigen Wahlvorschlag aufzunehmen (§ 9) und innerhalb einer Woche nach Ablauf der Offenlegungsfrist des vorläufigen
Wahlvorschlags, spätestens jedoch 14 Tage vor der Wahl - bei uns in St. Josef also in der Woche vom 29.10. bis zum 4.11. – die endgültige Kandidatenliste „durch Aushang in, an oder vor
der Gemeindekirche und den Filialkirchen bekannt zu geben. Zusätzlich sind, soweit vorhanden, weitere Möglichkeiten der Bekanntgabe (Internet, ... Pfarrnachrichten zu nutzen.“ (§
10)
Einladung zur Wahl, Briefwahlmöglichkeit
„Die Einladung zur Wahl erfolgt in Verbindung mit der Bekanntmachung der endgültigen Kandidatenliste (§ 10) spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin.“ (3. Nov.) Die Wahlzeiten und Wahlorte sowie
die Zahl der höchstens zu wählenden Gemeinderatsmitglieder sind anzugeben. (§ 11 WO)
Schließlich gibt die Wahlordnung (WO) im § 12 dem Wahlausschuss die Bereitstellung und Beschriftung der Stimmzettel und die der Briefwahlscheine vor.
Briefwahlscheine können bis acht Tage vor der Wahl mündlich oder schriftlich beim Wahlausschuss über das Pfarr- oder Gemeindebüro beantragt werden.
Wahlvorstand
Der § 13 regelt, dass der Wahlausschuss in Verbindung mit der Einladung zur Wahl einen Wahlvorstand und dessen Vorsitzenden zu bestellen hat – bei uns in St. Josef also spätestens in der Woche
vom 29.10. bis 4.11. Weiter führt § 13 Einzelheiten über das Verfahren während der Wahl, der Stimmabgabe und der Niederschrift des Wahlergebnisses aus.
Die Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand ist im § 16 detailliert vorgegeben.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses und Einspruchsmöglichkeit
Das Wahlergebnis ist gem. § 17 „an dem auf den Wahltag folgenden Sonntag in den Gottesdiensten und gleichzeitig durch Aushang in, an oder vor der Gemeindekirche und den Filialkirchen bekannt zu
geben.“ Zusätzlich sind die unter § 7 genannten weiteren Veröffentlichungsmöglichkeiten (Internet, Pfarrnachrichten) zu nutzen und es ist auf die Möglichkeit des Einspruchs hinzuweisen.
Ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl (§ 18) kann binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich unter Angabe von Gründen eingelegt
werden.
Das Verfahren zur Konstituierung des Gemeinderats regelt § 19.
Die spätere Konstituierung des Pfarrgemeinderates kann im § 20 nachgelesen werden.
M. Berretz
Sie sehen, dass es ein zeitlich langer und sehr aufwändiger Weg ist von der Vorbereitung der Wahl bis hin zur Konstituierung des neu gewählten Gemeinderats.
Wie erholsam sieht da doch der Weg am Steinhuder Meer im Foto links aus.
Die gültige Wahlordnung kann auf unserer Homepage unter https://www.ppherbede.de/st-josef/kontakte/gemeinderatswahlen-2018/ als PDF-Datei eingesehen und/oder heruntergeladen werden.
Berretz