Vorläufiger Wahlvorschlag
Der Wahlausschuss für die Gemeinderatswahl am 17./18. November 2018 hat seinen vorläufigen Wahlvorschlag veröffentlicht. (Siehe unten stehende PDF-Datei "Vorläufige Liste des Wahlausschusses.)
Weitere Kandidatenvorschläge (Ergänzungsvorschläge) können bis zum 28. Oktober 2018 beim Wahlausschuss formlos eingereicht werden.
"Ein Ergänzungsvorschlag ... ist gültig, wenn er von mindestens zwölf Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet ist und die Erklärung enthält, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit sind."
(Quelle: Wahlordnung für die Wahl im Bistum Essen, § 9, Ziffer 2)
Eine Kopiervorlage für die Einverständniserklärung des/der weiteren Kandidaten können Sie sich von der Seite des Bistum Essen herunterladen.
Berretz