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St. Josef: Ruhezeiten auf unserem Friedhof

Ruhezeiten einiger Grabstellen sind abgelaufen

Die staatlich vorgeschriebenen Ruhezeiten von 30 Jahren sind für einige Grabstellen auf unserem kath. Friedhof abgelaufen.

Dieses gilt für die in den Jahren 1984 bis 1987 belegten Reihengräber mit der Beschriftung A bis M in der Reihe 6.

 

Reihengräber können gemäß Friedhofssatzung nicht verlängert werden. Sie werden vom Friedhofsgärtner abgeräumt und nach 

Bedarf neu belegt.

Bitte pflanzen Sie deshalb keine neuen Blumen und Gewächse mehr.

Verwandte der dort bestatteten Personen, die evtl. einen Grabstein, andere Gegenstände oder Pflanzen behalten möchten, werden gebeten, dieses Zubehör zu entfernen. 

Falls berechtigte Einsprüche – einzureichen im Gemeindebüro – nicht eingehen, werden die Grabstellen ohne weitere Ankündigung 

ab Frühjahr 2018 abgeräumt.

 

Folgende Gräber sind betroffen: Hellermann, Doliczny, Keil, Tekhaus, Köster, Popp, Blank, Willsch, Blank, Brenner, Kalytta

 

Friedhofsverwaltung der Kath. Kirchengemeinde St. Josef